Erfahrungen & Bewertungen zu Hannes GmbH
Skip to main content

AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: (Stand 1.1.2009) 

§ 1 Wirkungsbereich 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. 

§ 2 Auftragserteilung, Leistung 

Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Dienstvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Kunde kann uns Aufträge telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Dienstvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Ausführungstermin. Eine Ausnahme bildet die Ausstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen. Infolge des geringen Auftragswertes werden hier keine Auftragsbestätigungen versendet. Durch die Entgegennahme des ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Erfassungsbogens für den Verbrauchsausweis gilt der Auftrag als bestätigt. Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden. 

§ 3 Preise 

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten. 

§ 4 Zahlung, Fälligkeit 

Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig. Ein 

Skontoabzug ist nicht zulässig. Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung 

§ 5 Eigentumsvorbehalt/Urheberrechtsschutz 

Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars verbleiben die gelieferten Planungs- und Beratungsleistungen in unserem alleinigen Eigentum . Bei den von uns erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bei uns. Entsprechend darf der Auftraggeber die beauftragte Leistung nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbart wurde. Anderweitige Verwendungen sowie die Weitergabe des Gutachtens an Dritte ist nur nach gesonderter schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. 

§ 6 Ausführungsfristen, Termine 

Ausführungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen voraussichtlichen Termin. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. 

§ 7 Mitwirkungspflicht des Beratungsempfängers 

Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. 

§ 8 Verschwiegenheitsklausel 

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Geschäftstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. 

§ 9 Haftungsbeschränkung 

unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach 

Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, 

Verzugszinsen nach § 288, Abs. 1.1. bzw. 2., BGB in Höhe von 5%- bzw. 8%-Punkten 

über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Zur Aufrechnung und 

Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie 

rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein 

Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis 

beschränkt. 

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt. Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. 

§ 10 Mängelrüge 

Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. Wenn die Ausführungsfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt. 

§ 11 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. 

§ 12 Anzuwendendes Recht 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Remscheid. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Remscheid örtlich zuständige Gericht vereinbart. 

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 

Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung
Die Firma Hannes GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der 

Handwerkskammer Düsseldorf 
Körperschaft des öffentlichen Rechts 
Georg-Schulhoff-Platz 1 
40221 Düsseldorf 
Telefon 0211 8795-0 
Telefax 0211 8795-110 
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de 

verhandelt werden.